Verschärfung der Corona-Maßnahmen

Zum 2. November hat die Landesregierung ihre Corona-Maßnahmen noch einmal verschärft. Was bedeutet das für die Aktivitäten des Schwäbischen Albvereins?

Abstand halten schützt Sie und Ihre Mitwanderer. Foto: Pixabay

Gruppenwanderungen, gemeinsame Radausflüge oder touristische Busfahrten sind bis zum 30. November nicht mehr möglich. Es gilt die Regel, dass sich nur noch zehn Personen aus maximal zwei Haushalten treffen dürfen – im privaten wie im öffentlichen Raum. Gehen Sie also im Umkreis Ihres Wohnworts wandern, fahren Sie mit dem Rad, halten Sie sich fit – aber tun Sie das nicht in einer Gruppe.


Vereinsveranstaltungen, die nur dem Vergnügen dienen, sind untersagt. Dazu zählen auch Vereins-Hocketse oder ähnliche Zusammenkünfte. Auch im Bereich Mundart und Kultur gibt es einschränkungen: Tanzveranstaltungen, Tanzaufführungen, Tanzunterricht und Tanzproben, Mundarttheater, Amateurmusikveranstaltungen und Amateurtheater-Aufführungen nicht gestattet.

Versanstaltungen, die nicht dem Vergnügen dienen, können mit bis zu 100 Personen stattfinden. Dazu gehören zum Beispiel Vereinssitzungen, Fortbildungen oder Seminare. Es gelten dann die strikten Regelungen zum Infektionsschutz und die AHA+L-Regeln. Hier unser Hygienekonzept dazu: Informationen/Hygienekonzept zur Durchführung von Veranstaltungen.

Generell empfehlen wir unseren Ortsgruppen allerdings, alle nicht absolut notwendigen Veranstaltungen zu verschieben.


Alle Aussichtstürme und Wanderheime des Schwäbischen Albvereins bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Die Kioske an den Türmen bzw. unsere Wanderheimen dürfen Außer-Haus-Verkauf anbieten. Bitte informieren Sie sich vor Ort, ob ein solches Angebot besteht. Die Bewirtung in Gasträumen oder an Bänken und Tischen im Freien sind untersagt.


Die Hauptgeschäftsstelle bleibt nach telefonischer Anmeldung für den Besucherverkehr geöffnet. Sie können auch weiterhin in unserem Lädle in der Hospitalstraße in Stuttgart einkaufen. Allerdings darf sich laut neuer Corona-Verordnung immer nur eine Kundin bzw. ein Kunde im Lädle aufhalten.

Bleiben Sie gesund!

Stand: 2.11.2020